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   LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91   

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https://dejure.org/1992,11478
LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91 (https://dejure.org/1992,11478)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.08.1992 - L 2 J 102/91 (https://dejure.org/1992,11478)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. August 1992 - L 2 J 102/91 (https://dejure.org/1992,11478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1265 RVO; § 1291 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 RVO
    Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs bei der Berechnung einer wiederaufgelebten Witwenrente; Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs bei der Berechnung einer wiederaufgelebten Witwenrente; Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wiederaufgelebte RV-Witwenrente - Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 326
  • FamRZ 1993, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 75/90

    Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nach §

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91
    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. September 1975 (SozR 2200 § 1291 Nr. 8) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur (fiktiven) Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 4; Urteile vom 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 - und vom 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 - ) demgegenüber entschieden hat, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin auch hier nach der sog Anrechnungsmethode zu errechnen sei, hat der Senat dem nicht folgen können.
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 72/91

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Ermittlung des Unterhaltsanspruch im letzten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91
    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. September 1975 (SozR 2200 § 1291 Nr. 8) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur (fiktiven) Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 4; Urteile vom 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 - und vom 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 - ) demgegenüber entschieden hat, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin auch hier nach der sog Anrechnungsmethode zu errechnen sei, hat der Senat dem nicht folgen können.
  • BSG, 04.06.1975 - 11 RA 76/74

    Unterhaltszahlungen - Eheleute - Tod des Ehemanns - Erforderliche Umfang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91
    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. September 1975 (SozR 2200 § 1291 Nr. 8) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur (fiktiven) Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 4; Urteile vom 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 - und vom 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 - ) demgegenüber entschieden hat, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin auch hier nach der sog Anrechnungsmethode zu errechnen sei, hat der Senat dem nicht folgen können.
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 248/74

    Witwe - Versorgungsansprüche - Änderung der Rangfolge - Unterhaltsverzicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91
    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. September 1975 (SozR 2200 § 1291 Nr. 8) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur (fiktiven) Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 4; Urteile vom 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 - und vom 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 - ) demgegenüber entschieden hat, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin auch hier nach der sog Anrechnungsmethode zu errechnen sei, hat der Senat dem nicht folgen können.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe bzw Minderung einer Witwenrente nach dem

    Dementsprechend kommt es nicht mehr darauf an, dass die Klägerin offensichtlich einvernehmlich mit W. bereits ab Juli 1998 auf die Zahlung von Unterhalt und damit auch auf die Durchsetzung ihres Vollstreckungstitels verzichtet hat, und ob ein hierin ggf. liegender Verzicht nach nicht zu Lasten eines Dritten - hier der Beklagten - wirksam vereinbart werden konnte (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.08.1992 - L 2 J 102/91 - juris, ZfS 1993, 52, wonach es wegen der Subsidiarität der wiederauflebenden Witwenrente gegenüber den Unterhaltsansprüchen aus der letzten Ehe nicht zulässig und für ihre Höhe unbeachtlich sei, wenn die Höhe des Unterhaltsanspruchs von der Höhe der wiederauflebenden Witwenrente abhängig gemacht wird).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Die wiederauflebende Witwenrente ist nämlich unterhaltsrechtlich als subsidiär zu behandeln, da ggf. ein von dem geschiedenen Ehemann zu zahlender Unterhalt gemäß § 90 Abs. 1 SGB VI hierauf voll angerechnet würde (vgl. hierzu: BSG, NJWE-FER 1998, 166 ; BGH, NJW 1979, 815 [= FamRZ 1979, 211]; FamRZ 1979, 470; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947 ; OLG Hamm, FamRZ 1995, 61, 62; FamRZ 1987, 597, 598; LSG Niedersachsen, NJW-RR 1993, 326; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., IV, Rz. 415; Wendl/Haußleiter, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 1, Rz. 385; Stollenwerk in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, 4. Aufl., IV, Rz. 517).
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